Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1995

Geschäftszahl

90/12/0125

Rechtssatz

Der Widerspruch eines Sachverständigengutachtens mit den Denkgesetzen oder mit den Erfahrungen des Lebens kann auch von einem Laien ohne fachkundige Stütze eingewendet werden (Hinweis E 30.6.1969, 353/67, VwSlg 7615 A/1969).