Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1995

Geschäftszahl

90/12/0125

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Dienstbehörde - gestützt auf ein Sachverständigengutachten, das von einer Krankheit des Beamten ausgeht, die dessen Pflicht zur Dienstleistung aufhebt - deshalb den "Krankenstand" des Beamten vor der Einleitung des Ruhestandsversetzungsverfahrens anordnet.