Verwaltungsgerichtshof
20.12.1995
90/12/0125
ISd für die Staatsfunktion Verwaltung typischen Prinzips der Weisungsgebundenheit (Gehorsamspflicht) der nachgeordneten Organwalter vergleiche Artikel 20, Absatz eins, B-VG sowie Paragraph 44, BDG 1979) ist die die Verwaltung tragende Leitungsermächtigung und Weisungsermächtigung des Vorgesetzten auch im Konfliktfall uneingeschränkt zur Geltung zu bringen. Ist dies infolge Krankheit eines Beamten nicht möglich, stellt dies allein die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Frage, und zwar unabhängig vom Umfang und Güte der vom Beamten auf seinem Arbeitsplatz tatsächlich erbrachten Leistungen (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0143, VwSlg 13343 A/1990).