Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.1991

Geschäftszahl

90/11/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0279 1

Stammrechtssatz

Bei der Befristung der Lenkerberechtigung sind im Sachverständigengutachten entsprechende Ausführungen über die von einer Krankheit ausgehenden Auswirkungen auf das Verhalten der Person im Straßenverkehr, sowie darüber, welche Entwicklung der festgestellte Zustand in Hinsicht auf die verkehrsrelevanten Auswirkungen nehmen kann, erforderlich, sofern dies nicht ohnehin schon auf Grund der Art der Krankheit, Behinderung oder Störung auf der Hand liegt.