Verwaltungsgerichtshof
21.09.1990
90/11/0076
Der verhältnismäßig hohe Grad der Alkoholisierung fällt unter dem Gesichtspunkt des Kriteriums der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung bei der Bemessung der Dauer der vorübergehenden Entziehung der Lenkerberechtigung zu Lasten des Beschwerdeführers ins Gewicht
(Hinweis E 20.2.1985, 84/11/0091).