Verwaltungsgerichtshof
12.02.1991
90/11/0043
Gehört der landwirtschaftliche Betrieb den Eltern des Wehrpflichtigen, ist das Vorliegen wirtschaftlicher Interessen des Wehrpflichtigen in Ansehung dieses Betriebes zu verneinen (Hinweis E 22.9.1986, 86/12/0137).