Verwaltungsgerichtshof
31.01.1992
90/10/0216
GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/10/0127 5
Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot des Inverkehrbringens falsch bezeichneter Lebensmittel bedarf es der Anführung jener Angaben im Spruch, die zur Beurteilung der betreffenden Lebensmittel als "falsch bezeichnet" geführt haben; sie bilden die insoweit für die Subsumtion des Tatverhaltens maßgebenden Tatumstände.