Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1990

Geschäftszahl

90/10/0191

Rechtssatz

Mangels einer gegenteiligen gesetzlichen Regelung kann auch eine Waldfläche in der Breite "für höchstens zwei nebeneinander fahrende Schifahrer" die Waldeigenschaft verlieren, wenn sie nicht mehr zu forstlichen Zwecken, sondern als Schipiste verwendet wird.