Verwaltungsgerichtshof
17.12.1990
90/10/0191
Mangels einer gegenteiligen gesetzlichen Regelung kann auch eine Waldfläche in der Breite "für höchstens zwei nebeneinander fahrende Schifahrer" die Waldeigenschaft verlieren, wenn sie nicht mehr zu forstlichen Zwecken, sondern als Schipiste verwendet wird.