Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1990

Geschäftszahl

90/10/0191

Rechtssatz

Die Frage der Waldeigenschaft eines Grundstückes ist eine präjudizielle Rechtsfrage iSd Paragraph 38, AVG für die Entscheidung der Forstbehörde über eine beantragte Rodungsbewilligung (Hinweis E 18.1.1988, 87/10/0143). Eine solche Entscheidung setzt das Vorliegen der Waldeigenschaft der betreffenden Fläche voraus.