Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1995

Geschäftszahl

90/10/0143

Rechtssatz

Bei einer "Baustelleneinrichtung" iSd Paragraph 3, Absatz 2, Litera b, Ziffer eins, Vlbg LSchG 1982 handelt es sich um die Gesamtheit jenes Baumaterials und jener Geräte und sonstigen Arbeitsbehelfe, deren Bereithalten am Ort eines konkreten Bauvorhabens während einer eng umgrenzten Zeit der Bauführung bei deren ordnungsgemäßem Ablauf geboten und zweckmäßig ist.