Verwaltungsgerichtshof
27.03.1995
90/10/0143
Bei einer "Baustelleneinrichtung" iSd Paragraph 3, Absatz 2, Litera b, Ziffer eins, Vlbg LSchG 1982 handelt es sich um die Gesamtheit jenes Baumaterials und jener Geräte und sonstigen Arbeitsbehelfe, deren Bereithalten am Ort eines konkreten Bauvorhabens während einer eng umgrenzten Zeit der Bauführung bei deren ordnungsgemäßem Ablauf geboten und zweckmäßig ist.