Verwaltungsgerichtshof
26.11.1990
90/10/0127
Eine unzutreffende Angabe über die empfohlene Aufbrauchsfrist iSd Paragraph 3, Ziffer 10, LMKV ist zur Irreführung der Konsumenten geeignet und erfüllt den Tatbestand der verbotenen Falschbezeichnung.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/10/0128