Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1995

Geschäftszahl

90/10/0121

Rechtssatz

Das OÖ NatSchG 1982 sieht für ein Verfahren zur Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung eines Abstellplatzes für Wohnwagen gemäß Paragraph 5, Absatz eins, OÖ NatSchG 1982 eine Parteistellung oder auch nur ein Anhörungsrecht der Wohnwagenbesitzer nicht vor.