Verwaltungsgerichtshof
27.02.1995
90/10/0082
GRS wie 85/10/0044 E 24. Juni 1985 VwSlg 11805 A/1985 RS 5
Die Frage, ob ein Produkt nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dient, sohin - objektiv gesehen - geeignet ist, die im Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 5 AMG beschriebenen Wirkungen hervorzurufen bzw Funktionen zu erfüllen, ist nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft zu lösen (hier: Nachtkerzenölkapseln).