Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1993

Geschäftszahl

90/10/0058

Rechtssatz

Eine in der Berufung enthaltene Verfahrensrüge, die in der Folge eine von der Berufungsbehörde vorgenommene kostenverursachende Amtshandlung ausgelöst hat, kann nicht als ein Antrag iSd Paragraph 76, Absatz eins, AVG gewertet werden (Hinweis E 23.1.1967, 1580/66 und E 19.11.1985, 85/04/0034).