Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1992

Geschäftszahl

90/10/0039

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0315/71 E 30. Jänner 1973 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Sicherheitswacheorgan ist in der Lage zu qualifizieren, ob eine Geräusch- bzw Klangentwicklung für die Nachbarschaft objektiv unzumutbar ist.