Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1991

Geschäftszahl

90/09/0192

Rechtssatz

Stellungnahmen des überprüften Rechtsträgers (Ressorts) zu einem Prüfungsbericht des Rechnungshofes, die zur Aufklärung möglicher Mißverständnisse oder zu Rechtfertigung möglicher Mißstände vorgebracht werden, können für die disziplinäre Beurteilung des Verhaltens eines kritisierten Beamten von Bedeutung sein und sind deshalb von den Disziplinarbehörden in ihre Überlegungen einzubeziehen. Dabei ist allerdings auch zu berücksichtigen, in welcher Phase sich das Disziplinarverfahren befindet.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090192.X06