Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1990

Geschäftszahl

90/09/0132

Rechtssatz

Zu den "gewerberechtlichen Vorschriften" gehören alle Vorschriften, die auf dem Kompetenztatbestand "Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie" im Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 8, B-VG beruhen. Hingegen scheiden Regelungen, die zwar ebenfalls zur Gewerbeausübung in Beziehung stehen, jedoch nicht auf diesen Kompetenztatbestand gegründet sind, im gegebenen Zusammenhang aus (Hinweis E 23.9.1983, 82/04/0107, VwSlg 11160 A/1983).