Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1990

Geschäftszahl

90/09/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0259/51 B 6. April 1951 VwSlg 2027 A/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Die Kündigung einer Zustellungsvollmacht kann der Behörde gegenüber nur dann wirksam werden, wenn sie ihr mitgeteilt wurde.