Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1990

Geschäftszahl

90/09/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/05 90/09/0001 1

Stammrechtssatz

Für den Verhandlungsbeschluß nach Paragraph 124, BDG 1979 kommen die Bestimmungen des Paragraph 58, Absatz eins und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der Rechtsmittelbelehrung - einen Spruch und eine Begründung zu enthalten hat.