Verwaltungsgerichtshof
18.10.1990
90/09/0107
GRS wie VwGH E 1990/04/05 90/09/0001 1
Für den Verhandlungsbeschluß nach Paragraph 124, BDG 1979 kommen die Bestimmungen des Paragraph 58, Absatz eins und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der Rechtsmittelbelehrung - einen Spruch und eine Begründung zu enthalten hat.