Verwaltungsgerichtshof
18.10.1990
90/09/0061
GRS wie 84/09/0143 E 13. November 1985 VwSlg 11938 A/1985 RS 1
Die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Beamten zur Last gelegten Verhaltens (Dienstpflichtverletzung) ist im Einleitungsbeschluss nicht erforderlich.