Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1990

Geschäftszahl

90/09/0061

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/09/0143 E 13. November 1985 VwSlg 11938 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Beamten zur Last gelegten Verhaltens (Dienstpflichtverletzung) ist im Einleitungsbeschluss nicht erforderlich.