Verwaltungsgerichtshof
18.10.1990
90/09/0048
GRS wie 1647/78 E VS 21. April 1982 VwSlg 10709 A/1982 RS 7
Liegt eine besondere Härte nicht vor, dann ist die Gewährung eines Ausgleiches zu versagen, ohne daß auf die allenfalls für eine positive Ermessensübung sprechende tatsächliche wirtschaftliche Lage der Bfrin eingegangen werden kann.