Verwaltungsgerichtshof
04.05.1990
90/09/0013
GRS wie 1912/73 E 5. November 1974 Vwslg 8697 A/1974 RS 1
Die Arbeitsstelle eines ausländischen Arbeitnehmer, der von seinem Dienstgeber im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages einem anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird, liegt bei jenem Unternehmen, an das der ausländische Arbeitnehmer verliehen wurde und bei dem er tatsächlich beschäftigt wird.