Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1992

Geschäftszahl

90/08/0160

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2382/77 E 9. November 1977 VwSlg 9425 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Antragsbedürftige Verwaltungsakte dürfen von der Behörde nicht von Amts wegen gesetzt werden; geschieht es dennoch, so ist der Verwaltungsakt rechtswidrig.