Verwaltungsgerichtshof
16.04.1991
90/08/0156
Ergibt sich nach Verhängung des Beitragszuschlages, daß eine Reduzierung der ursprünglich angenommenen Höhe der nichtgemeldeten Beiträge vorzunehmen ist, so kann dies zum Anlaß einer Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens gem Paragraph 69, Absatz eins, Litera b, AVG genommen werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/08/0157