Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1991

Geschäftszahl

90/08/0156

Rechtssatz

Ergibt sich nach Verhängung des Beitragszuschlages, daß eine Reduzierung der ursprünglich angenommenen Höhe der nichtgemeldeten Beiträge vorzunehmen ist, so kann dies zum Anlaß einer Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens gem Paragraph 69, Absatz eins, Litera b, AVG genommen werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

90/08/0157