Verwaltungsgerichtshof
18.06.1991
90/08/0128
GRS wie VwGH E 1991/04/16 89/08/0234 7
Die Person, die Eigentümer (Miteigentümer) eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ist, muß nicht schon allein auf Grund dieser Tatsache als diejenige Person angesehen werden, die diesen Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr führt (Hinweis E 20.10.1988, 87/08/0119).