Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1991

Geschäftszahl

90/08/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/16 89/08/0234 7

Stammrechtssatz

Die Person, die Eigentümer (Miteigentümer) eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ist, muß nicht schon allein auf Grund dieser Tatsache als diejenige Person angesehen werden, die diesen Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr führt (Hinweis E 20.10.1988, 87/08/0119).