Verwaltungsgerichtshof
18.06.1991
90/08/0128
Räumt ein Miteigentümer dem andern bloß die Verwaltung eines landwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Betriebes ein, so ist dies (also: die tatsächliche Betriebsführung durch einen Miteigentümer) ohne sozialversicherungsrechtliche Bedeutung. (Hinweis E 3.7.1990, 88/08/0248).