Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1991

Geschäftszahl

90/08/0128

Rechtssatz

Räumt ein Miteigentümer dem andern bloß die Verwaltung eines landwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Betriebes ein, so ist dies (also: die tatsächliche Betriebsführung durch einen Miteigentümer) ohne sozialversicherungsrechtliche Bedeutung. (Hinweis E 3.7.1990, 88/08/0248).