Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1991

Geschäftszahl

90/08/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/03 89/08/0164 3

Stammrechtssatz

Ob eine Person, auf deren Rechnung und Gefahr ein Betrieb geführt wird, im Betrieb persönlich mitarbeitet oder die erforderlichen Arbeiten durch Bevollmächtigte, Familienmitglieder oder Dienstnehmer verrichten läßt, ist für die Versicherungspflicht irrelevant (Hinweis E 20.10.1988, 87/08/0119).