Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1991

Geschäftszahl

90/08/0103

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0249 7

Stammrechtssatz

Bloße Begründungsmängel bzw die Ergänzung des Verfahrens durch Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen berechtigen nicht schon allein die Behörde, einer kassatorische Entscheidung iSd Paragraph 66, Absatz 2, AVG zu fällen.