Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1991

Geschäftszahl

90/08/0103

Rechtssatz

Die Bindung der Behörde gem Paragraph 63, Absatz eins, VwGG erstreckt sich nur auf jene Fragen, zu denen sich der VwGH geäußert hat (Hinweis E 29.11.1982, 82/17/0110).