Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1991

Geschäftszahl

90/08/0094

Rechtssatz

Die Anwendung des Paragraph 539, ASVG setzt - aus bestimmten Tatsachen zu schließende - Umgehungsabsicht voraus

(Hinweis E 19.4.1961, 1641/60).