Verwaltungsgerichtshof
17.09.1991
90/08/0039
GRS wie 84/08/0148 E 30. Jänner 1986 VwSlg 12009 A/1986 RS 4
Ein Antrag auf Anerkennung der Wirksamkeit verspätet entrichteter Beiträge nach Paragraph 106, Absatz 3, BSVG kann auch gestellt werden, wenn kein konkreter Leistungsantrag bei der Sozialversicherungsanstalt gestellt wurde, jedoch ein Antrag auf Feststellung von Versicherungszeiten nach Paragraph 108, a BSVG.