Verwaltungsgerichtshof
21.01.1992
90/08/0032
Eine Begünstigung wegen Arbeitslosigkeit aus Gründen der Abstammung ist - ebenso wie eine solche wegen Auswanderung aus Gründen der Abstammung - erst ab 13. März 1938 möglich (Hinweis E 10.6.1987, 86/08/0064).