Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1994

Geschäftszahl

90/07/0175

Rechtssatz

Ein Einspruch gegen den Vollversammlungsbeschluß einer Agrargemeinschaft betreffend die Verpachtung einer Eigenjagd kann erfolgreich nur aufzeigen, daß dieser Beschluß nicht ordnungsgemäß, dh entsprechend den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes zustandegekommen ist (formeller Mangel) oder daß dieser Beschluß gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt (inhaltlicher Mangel; Hinweis E 30.9.1980, 2917/79, VwSlg 10243 A/1980; E 30.3.1982, 81/07/0229).