Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1991

Geschäftszahl

90/07/0169

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0096 1

Stammrechtssatz

Hinsichtlich der Frage wirtschaftlicher Schwierigkeiten eines gemäß Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG Verpflichteten bei der Erfüllung eines nach dieser Norm erteilten Auftrages kommt es auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nicht an; es sind diesbezüglich nur objektive Gesichtspunkte maßgebend (Hinweis E 31.5.1983, 83/07/0011, 83/07/0012).