Verwaltungsgerichtshof
19.03.1991
90/07/0169
GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0096 1
Hinsichtlich der Frage wirtschaftlicher Schwierigkeiten eines gemäß Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG Verpflichteten bei der Erfüllung eines nach dieser Norm erteilten Auftrages kommt es auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nicht an; es sind diesbezüglich nur objektive Gesichtspunkte maßgebend (Hinweis E 31.5.1983, 83/07/0011, 83/07/0012).