Verwaltungsgerichtshof
22.09.1992
90/07/0164
Im Zusammenlegungsverfahren erstattete Änderungsvorschläge bzw Lösungsvorschläge von Parteien sind nur dann von rechtlicher Relevanz, wenn sich die Gestaltung des Zusammenlegungsplanes für diese Parteien ohne Berücksichtigung dieser Vorschläge als gesetzwidrig erweisen würde (Hinweis E 15.3.1988, 87/07/0099).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
90/07/0165