Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1992

Geschäftszahl

90/07/0164

Rechtssatz

Im Zusammenlegungsverfahren erstattete Änderungsvorschläge bzw Lösungsvorschläge von Parteien sind nur dann von rechtlicher Relevanz, wenn sich die Gestaltung des Zusammenlegungsplanes für diese Parteien ohne Berücksichtigung dieser Vorschläge als gesetzwidrig erweisen würde (Hinweis E 15.3.1988, 87/07/0099).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

90/07/0165