Verwaltungsgerichtshof
01.12.1992
90/07/0132
Einem in der Berufung gegen den Zusammenlegungsplan erhobenen "Tauschvorschlag" betreffend die Grundstückszuteilung kommt nur dann rechtserhebliche Bedeutung zu, wenn sich die Gestaltung des Zusammenlegungsplanes für die vorschlagende Partei ohne Berücksichtigung dieses Vorschlages als gesetzwidrig erwiesen hätte.