Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1991

Geschäftszahl

90/07/0093

Rechtssatz

Parteistellung im Verfahren, in dem die Beh einen Auftrag nach Paragraph 38, Absatz 2, Litera b, WRG zu erlassen beabsichtigt, kommt jedenfalls der Person zu, von der die Behörde begründeterweise annimmt, sie komme als Eigentümer der genannten Anlagen in Betracht.