Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1993

Geschäftszahl

90/07/0036

Rechtssatz

Da Paragraph 29, Absatz eins, WRG von einer Verzichtserklärung des bisher Berechtigten spricht, setzt dies die bescheidmäßige Zuerkennung einer wasserrechtlichen Bewilligung voraus.