Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1993

Geschäftszahl

90/07/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0054/69 E 26. Februar 1970 RS 2

Stammrechtssatz

Ob die belangte Behörde zur Erlassung des angefochtenen Bescheides zuständig war, ist nach den Verfahrensvorschriften im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides zu beurteilen.