Verwaltungsgerichtshof
16.11.1993
90/07/0036
GRS wie 0054/69 E 26. Februar 1970 RS 2
Ob die belangte Behörde zur Erlassung des angefochtenen Bescheides zuständig war, ist nach den Verfahrensvorschriften im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides zu beurteilen.