Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1990

Geschäftszahl

90/07/0005

Rechtssatz

Für die Einleitung von Abwässern in eine Kanalisationsanlage kann eine wasserrechtliche Bewilligung schon deshalb unter keinen Umständen in Frage kommen, weil es sich bei dieser Anlage um kein Gewässer iSd Paragraph 32, Absatz eins, WRG handelt. (Hinweis E 2.12.1965, 1185/65, VwSlg 6816 A/1965).