Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1990

Geschäftszahl

90/07/0005

Rechtssatz

Unter kleingewerblichen Betrieben sind im Sinne des Paragraph 99, Absatz eins, Litera c, WRG nur Betriebe der untersten wirtschaftlichen Rangstufe zu verstehen (Hinweis E 18.1.1974, 969/73, VwSlg 8536 A/1974).