Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1994

Geschäftszahl

90/06/0203

Rechtssatz

Keine Nachbarrechte erwachsen aus den Vorschriften über die Berücksichtigung schönheitlicher Rücksichten, die Beachtung des Ortsbildes, des Stadtbildes udgl.