Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1994

Geschäftszahl

90/06/0193

Rechtssatz

Bei einem Betrieb, welcher der Kupferlackdrahterzeugung dient, handelt es sich um eine Betriebstype, bei der die Frage, ob schädliche Immissionen oder sonstige Belästigungen für die Bewohner zu erwarten sind, nicht nach allgemeiner Alltagserfahrung beurteilt werden kann, sondern die Aufnahme eines Sachverständigenbeweises notwendig ist.