Verwaltungsgerichtshof
28.06.1990
90/06/0075
Dadurch, daß die Berufungsbehörde die Berufung des Bf, anstatt sie zurückzuweisen, abgewiesen hat, konnte die vom Gesetz nicht als Partei anerkannte Person in keinem Recht verletzt werden, weshalb die gegen den Berufungsbescheid erhobene Beschwerde gem Paragraph 34, Absatz eins und 3 VwGG als unzulässig zurückzuweisen ist.