Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1990

Geschäftszahl

90/06/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/06/0211 E 27. April 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Im Verfahren betreffend eine Widmungsbewilligung hat der Nachbar keinen Anspruch auf Beibehaltung des Gebietscharakters.