Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1990

Geschäftszahl

90/05/0068

Rechtssatz

Ein Abspruch über den öffentlich-rechtlichen Aspekt einer Einwendung ist schon durch die Erteilung der Baubewilligung gegeben (Hinweis E 16.12.1986, 86/05/0125).