Verwaltungsgerichtshof
26.06.1990
90/05/0034
Bei der Berechnung der Gebäudehöhe ist nicht von einem " gewachsenen " Gelände auszugehen, sondern es ist jenes Gelände entscheidend, das nach dem Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Bauführung vorhanden sein wird, wie es sich also im Projekt darstellt
(Hinweis E 13.12.1983, 05/1168/80 VwSlg 11255 A/19183).