Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1990

Geschäftszahl

90/05/0034

Rechtssatz

Bei der Berechnung der Gebäudehöhe ist nicht von einem " gewachsenen " Gelände auszugehen, sondern es ist jenes Gelände entscheidend, das nach dem Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Bauführung vorhanden sein wird, wie es sich also im Projekt darstellt

(Hinweis E 13.12.1983, 05/1168/80 VwSlg 11255 A/19183).