Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1990

Geschäftszahl

90/05/0007

Rechtssatz

Erfolgte die Baueinstellung infolge Fehlens einer Baubewilligung nicht etwa wegen der Verwendung nicht

entsprechender Baustoffe oder Bauteile, so wurde durch das Weiterbauen ohne Baubewilligung seit Erlassen der Einstellverfügung dasselbe Rechtsgut verletzt (Hinweis E 21.10.1982, 82/06/0077).