Verwaltungsgerichtshof
12.06.1990
90/05/0007
Erfolgte die Baueinstellung infolge Fehlens einer Baubewilligung nicht etwa wegen der Verwendung nicht
entsprechender Baustoffe oder Bauteile, so wurde durch das Weiterbauen ohne Baubewilligung seit Erlassen der Einstellverfügung dasselbe Rechtsgut verletzt (Hinweis E 21.10.1982, 82/06/0077).