Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1991

Geschäftszahl

90/04/0323

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0321 5

Stammrechtssatz

Das Verfahren zur Genehmigung eines Versuchsbetriebes hat in Ansehung der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 354, GewO 1973 den Charakter eines Provisorialverfahrens. Aus dem Begriff "Versuchsbetrieb" (bzw "Vorarbeiten") ergibt sich nämlich, daß die nach Paragraph 354, GewO 1973 zu genehmigenden Vorhaben nur vorübergehender Natur sein dürfen.