Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1991

Geschäftszahl

90/04/0323

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0321 8

Stammrechtssatz

Der klare Wortlaut des Paragraph 356, Absatz eins, GewO 1973 läßt keinen Raum dafür, daß auch im Verfahren zur Genehmigung eines "Versuchsbetriebes" (bzw. von "Vorarbeiten") die Behörde - und zwar im Grunde des Paragraph 356, Absatz eins, GewO 1973 - zur Anberaumung einer Augenscheinsverhandlung ermächtigt wäre.