Verwaltungsgerichtshof
23.04.1991
90/04/0323
GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0321 8
Der klare Wortlaut des Paragraph 356, Absatz eins, GewO 1973 läßt keinen Raum dafür, daß auch im Verfahren zur Genehmigung eines "Versuchsbetriebes" (bzw. von "Vorarbeiten") die Behörde - und zwar im Grunde des Paragraph 356, Absatz eins, GewO 1973 - zur Anberaumung einer Augenscheinsverhandlung ermächtigt wäre.